AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticket- und Gutscheinverkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bankette

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ticket- und Gutscheinverkauf

Gültigkeitsbereich

Die Schloss Wülflingen AG (nachfolgend: Veranstalterin) ist selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen

1. Vertragsabschluss / Ticketkauf
Mit der Ticketbestellung werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen durch den Käufer akzeptiert.
Rechte und Pflichten aus dem Kauf von Tickets entstehen zwischen dem Käufer und der Veranstalterin.

Tickets/Gutscheine sind nur gültig, wenn sie über die offizielle Homepage (www.schloss-wuelflingen.ch) oder vor Ort gekauft und vollständig bezahlt worden sind. Das Ticket beinhaltet das Recht zum Bezug der erworbenen Leistungen gemäss Ticketaufdruck, soweit allfällige Zutritts- und Besuchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Bei online Bestellungen kommt ein Vertrag zustande, wenn die bestellten Tickets an den Käufer versendet bzw. der Vertragsabschluss mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail bestätigt wird.

Für gewisse Veranstaltungen erhält der Käufer nach Bezahlung eines Teilbetrages einen Ticketgutschein mit Rechnung/Einzahlungsschein zugestellt. Dieser Gutschein berechtigt erst nach vollständiger Bezahlung zum Besuch der Veranstaltung. Die Rechnung ist mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Sollte kein Fälligkeitsdatum erwähnt sein, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht innert Frist bezahlt, ist die Veranstalterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Erwerb von Tickets zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt.

2. Ticket
Jeglicher Missbrauch mit Tickets (wie Kopieren, Verändern oder Nachahmen sowie elektronische Weiterverbreitung der Daten) ist untersagt.

Beim online Kauf des Tickets liegt es im Verantwortungsbereich des Käufers, über sämtliche technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des Tickets erforderlich sind.

Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Der QR-Code (falls aufgedruckt) muss maschinenlesbar sein. Ist der QR-Code auf dem Ticket vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Käufer aus diesem Grund abgewiesen, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung noch Entschädigung.

Das Ticket ist am Anfang der Veranstaltung vorzuweisen. Sofern das Ticket nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.

3. Prüfung der Richtigkeit des Tickets
Der Käufer ist verpflichtet, von ihm gekaufte Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Eine allfällige Reklamation muss unverzüglich, d.h. binnen zwei Arbeitstagen, erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

Bei berechtigten Beanstandungen wird die Fehllieferung kostenlos korrigiert.

4. Rücknahme / Erstattung der Tickets
Die Rückgabe und der Umtausch von Tickets nach dem Kauf ist ausgeschlossen – auch bei Erkrankung oder Unfall des Käufers. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Bei Verschiebungen von Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Ein Rückerstattungs- und/oder Schadenersatzanspruch besteht nicht.

Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, können gekaufte Tickets innerhalb von 30 Kalendertagen ab Bekanntgabe der Absage durch die Veranstalterin zurückgegeben werden. Danach verliert der Käufer jeglichen Anspruch auf Rückerstattung.

Für Käufer, die ihr Ticket über die Website erworben und mittels Kreditkarte bezahlt haben, erfolgt eine Gutschrift auf der Kreditkarte. In allen anderen Fällen ist das Ticket an die Veranstalterin zurückzugeben oder an Schloss Wülflingen AG, Wülflingerstrasse 214, 8408 Winterthur einzusenden.

Eine über den Ticketpreis hinausgehende Rückerstattung oder Gutschrift ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Keine Rückerstattung erfolgt im Falle der definitiven Absage einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, welche ausserhalb der angemessenen Kontrolle einer der beiden Parteien liegen und die Veranstalterin an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern, namentlich Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches, unabhängig davon, ob solche Umstände im Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren.

5. Pflichten und Haftung des Ticketkäufers
Mit dem Kauf des Tickets werden die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften und Bedingungen der Veranstaltung kann der Käufer entschädigungslos ausgeschlossen werden.

Der Käufer haftet unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

6. Haftung der Veranstalterin
Die Veranstalterin haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Jede weitere Haftung wird wegbedungen.

Jegliche Haftung der Veranstalterin für allfällige Schäden vom Käufer zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen.

7. Sicherheit / Schutzkonzept
Die Veranstalterin setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass selbst bei der Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemassnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

8. Personendaten
Der Käufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Unterhalt des Systems und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten kann. Diese Personendaten werden im Rahmen des Ticketkaufs und der Zutrittskontrolle, soweit für die Veranstaltung dienlich, verwendet.
Im Übrigen wird die Verwendung von Personendaten in der Datenschutzerklärung geregelt. Diese bildet integrierenden Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

9. Bild- und Tonaufnahmen
Jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen oder sonstige reproduzierbare Aufnahmen durch den Käufer sind untersagt, soweit nicht die Veranstalterin vorgängig die schriftliche Zustimmung dazu gegeben hat.

10. Anpassungen allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Es gelten immer die am Tage des Vertragsschlusses aktuell gültigen Geschäftsbedingungen. Diese bleiben für den entsprechenden Vertrag auch wirksam, wenn später eine Änderung der Geschäftsbedingungen erfolgen sollte.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Verträge und Übereinkommen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Winterthur, 1. März 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bankette

1. Lage COVID-19

Sollte der Anlass infolge Covid durch Sie abgesagt werden, dürfen Sie bis 7 Tage vor dem Anlass
kostenfrei annullieren. Diesfalls würden wir Ihnen Ihre Anzahlung zurückerstatten. Sollte der Anlass
diesfalls nicht mehr nachgeholt werden, werden wir Ihnen die angefallenen Stunden für die Beratung in
Rechnung stellen.

Sollten Sie den Anlass in der Zeitdauer von einem bis sechs Tage vor dem Anlass infolge Covid
annullieren, werden wir Ihnen die Menükosten in Form eines Gutscheins umwandeln.
Sollten Sie den Anlass unter 24 Std infolge Covid annullieren, bieten wir Ihnen an die zu erwartenden
Kosten von Speisen und Getränke in Gutscheine umzuwandeln. Zudem wird Ihnen diesfalls der Aufwand
für den Saal stellen und allenfalls Kosten für Speisen, welche schon produziert worden sind, in Rechnung
gestellt werden.

2. Annullationen

Die Annullation hat grundsätzlich durch den Gast zu erfolgen. Sofern die Annullation vor dem 45. Tag der Veranstaltung erfolgt, werden keine Annuallationsgebühren erhoben. Ab 45 Tagen vor dem Anlass verrechnen wir die erwarteten Kosten wie folgt:

45 bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30 % der erwarteten Kosten

29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50 % der erwarteten Kosten

2 bis 13 Tage vor der Veranstaltung 75 % der erwarteten Kosten

Später als 48 Std. vor der Veranstaltung 100 % der erwarteten Kosten

Hat die Schloss Wülflingen AG Grund zur Annahme, dass die vom Kunden gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes gefährdet, kann die Veranstaltung entschädigungslos abgesagt werden.

3. Bestellung

Die 8 Tage vorher schriftlich oder mündlich mitgeteilte Personenzahl gilt als Richtzahl für die Bereitstellung von Essen und Getränken. Änderung der Personenzahl nehmen wir 48 Stunden im Voraus entgegen, ansonsten wird mindestens die angegebene Personenzahl in Rechnung gestellt.

4. Anzahlung

Ab 20 Personen kann als Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in der Höhe von 50% des erwarteten Umsatzes verlangt werden.

5. Schäden und Haftung

Besteller und Veranstalter haften für alle Schäden, die durch Teilnehmer der separat verrechnet.

6. Raummiete

Für Bankette stellen wir Ihnen die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung.
Bei Gruppen unter 20 Gästen verlangen wir für die Benützung des Weinkellers CHF 80.00 für das Anzünden der Kerzen, sowie für den zusätzlichen Personalaufwand.

7. Dekorationen und Menukarten

Zur Standarddekoration gehören kleine Vasen mit je einer Blume und Kerzen.
Gerne lassen wir auch eine spezielle Dekoration nach Ihrem Wunsch von unserer Floristin anfertigen.
Auf Wunsch darf die Dekoration auch selbst mitgebracht werden.
Standardmenukarten sind im Menupreis inbegriffen. Ein Spezialdruck auf Wunsch ist mit Kosten für den Mehraufwand verbunden.

8. Kuchengedeck

Für mitgebrachten Kuchen verrechnen wir Ihnen CHF 6.50 pro Person für das Gedeck und den Kuchenservice.

9. Diverses

Bewilligung nach 00.00 Uhr bis maximal 02.30 Uhr CHF 250.00. Nach 00.00
Uhr werden mindestens 2 Mitarbeiter zu je CHF 45.00/Std. verrechnet.

10. Anpassungen allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Es gelten immer die am Tage des Vertragsschlusses aktuell gültigen Geschäftsbedingungen. Diese bleiben für den entsprechenden Vertrag auch wirksam, wenn später eine Änderung der Geschäftsbedingungen erfolgen sollte.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Verträge und Übereinkommen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Winterthur, 1. Januar 2024